Veränderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie

Die Informationen in diesem Beitrag beziehen sich auf Änderungen der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) ab 2022 und sind teilweise historisch. Die HKP-RL wurde seitdem mehrfach angepasst. Die aktuell geltende Fassung trat zuletzt am 12. Dezember 2025 in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die HKP-RL am 16. Oktober 2025 erneut geändert. Die Änderungen wurden am 11. Dezember 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten seit dem 12. Dezember 2025. Zu den Änderungen gehören unter anderem Anpassungen bei verordnungsfähigen Maßnahmen und Klarstellungen zur Durchführung der Behandlungspflege.

Wichtig: Die im ursprünglichen Artikel beschriebenen Übergangsregelungen für Zertifikate aus dem Jahr 2021 sowie die damalige Darstellung der 56 UE und 84 UE sollten nicht als aktuelle Rechtslage verstanden werden. Anforderungen an Qualifikationen und Zertifizierungen sind von den jeweils geltenden Vorgaben der HKP-RL, den Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V und den Zertifizierungsbedingungen der zuständigen Stelle abhängig.

Aktuelle Informationen zur HKP-RL veröffentlicht der G-BA. Die Richtlinie und ihre Änderungen finden Sie auf der offiziellen Website des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Aktuelle Häusliche Krankenpflege-Richtlinie beim G-BA

Stand der redaktionellen Aktualisierung: 12. August 2026.

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