Die seit 2017 abgelaufene S1-Leitlinie zur Behandlung der Akne inversa / Hidradenitis suppurativa (L73.2) wurde durch die S2k-Leitlinie zur Therapie der Hidradenitis suppurativa / Acne inversa ersetzt. Die aktuelle AWMF-Version 6.0 wurde am 20.08.2024 veröffentlicht, hat den Stand 01.05.2024 und ist bis zum 30.04.2029 gültig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf die Leitlinie von 2024. Seitdem stehen weitere zugelassene Therapieoptionen zur Verfügung. Für die individuelle Behandlung sind daher die aktuelle Leitlinie, die jeweilige Zulassung und die ärztliche Beurteilung maßgeblich.
Wir freuen uns über diesen wichtigen Schritt für die Versorgung von Menschen mit Akne inversa. Die S2k-Leitlinie bündelt die verfügbare Evidenz und gibt konkrete Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie.
Kurzzusammenfassung
Inhaltsübersicht:
ToggleDie Leitlinie verwendet den validierten IHS4-Score zur Beurteilung der entzündlichen Krankheitsaktivität. Zusätzlich sollen patientenbezogene Ergebnisse und der Krankheitsverlauf strukturiert dokumentiert werden.
Für die Behandlung werden je nach Krankheitsaktivität verschiedene medikamentöse, physikalische und chirurgische Verfahren empfohlen. Adalimumab und Secukinumab sind in der EU für bestimmte Patientengruppen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Hidradenitis suppurativa zugelassen. Auch bimekizumab ist in der EU für Erwachsene mit aktiver mittelschwerer bis schwerer Hidradenitis suppurativa zugelassen, wenn eine konventionelle systemische Therapie nicht ausreichend angesprochen hat.
lAight® in der Leitlinie
Die Leitlinie berücksichtigt physikalische Therapieansätze. lAight® als Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz wird im Rahmen der leitlinienbezogenen Versorgung bei bestimmten milden und mittelschweren entzündlichen Befunden sowie zur Erhaltungstherapie beschrieben.
Wichtig zur Kostenübernahme
Eine Empfehlung in einer medizinischen Leitlinie bedeutet nicht automatisch eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Versorgungsmodell, Vertrag und Einzelfall ab.
Aktuelle Leitlinie
Die AWMF führt die Version 6.0 der Leitlinie mit einer Gültigkeit bis 30.04.2029.
Aktuelle Leitlinie bei der AWMF
Stand der redaktionellen Aktualisierung: 12. August 2026.





