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Doreen Sambale,

staatlich geprüfte Podologin (alle Kassen und privat)

Als Podologin behandle ich: Patienten mit Gefäßerkrankungen, Nervenschädigungen, Bluter, Rheumatiker, Diabetiker sowie Patienten mit Autoimmunerkrankungen oder Querschnittssyndrom. Dabei fungiere ich als Bindeglied zwischen meinen Patienten und ihren behandelnden Ärzten. Die enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten, Dermatologen, Orthopäden, orthopädischen Schuhmachern und der melocare GmbH als professioneller Wundversorger, ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und Therapie.

Ab 1. Oktober 2023 in Kloster Lehnin und Umgebung!

Wussten Sie schon, dass…

…vor allem bei Diabetikern durch eine regelmäßige podologische Behandlung schwerwiegende Folgeschäden, wie z.B. Amputationen vermieden werden können?

…die Podologische Behandlung keine kosmetische oder ästhetische Behandlung ist?

…in der Podologie keine Fußbäder angewandt werden aufgrund der durch Wasser zu erwartenden Sicht und Hautveränderungen?

…Ihre Füße im Laufe des Lebens 2–4-mal um die Erde wandern? Das sind bis zu 160.000 Kilometer bergauf und bergab.

…wir oftmals zu enge und zu kleine Schuhen tragen und dadurch Fußfehlstellungen hervorgerufen werden können?

Bei Podologie Sambale beinhalten meine Leistungen:

Es erwartet Sie eine professionelle Beratung und Behandlung unter Berücksichtigung der höchsten hygienischen Standards. Um mein Wissen stetig zu erweitern, bilde ich mich für Sie regelmäßig fort. Podologie Sambale bietet Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner für die Gesunderhaltung Ihrer Füße.

Termin vereinbaren

Podologische Beeinträchtigungen können schnell zu unliebsamen Momenten und schwerwiegenden Erkrankungen führen.
Eine fachkompetente und qualifizierte Betreuung ist dabei unerlässlich.

Als Podologin und Krankenschwester begleite ich Sie vom Moment des ersten Besuches bis hin zur erfolgreichen Behandlung und Verbesserung Ihres Allgemeinbefindens.

Vereinbaren Sie einen Termin mit mir!

Häufig gestellte Fragen-Alles, was Sie wissen, sollten

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die podologische Therapie gesetzlich Versicherter bei krankhaft veränderten Füßen aufgrund von: Diabetes mellitus, Neuropathie, Querschnittsyndrom
  • Hierbei ist die Verordnungsgebühr von 10 Euro und die gesetzliche Zuzahlungspflicht (10% der Behandlungskosten) vom Patienten selbst zu tragen. Bei Zuzahlungsbefreiungen entfällt diese Pflicht.

Ob die private Krankenversicherung und ggf. Bei Beihilfeberechtigten Ihre Beihilfestelle podologische Leistungen anerkennt und bezahlt, richtet sich nach Ihren Versicherungsinhalten. Diese sind je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich. Die Kosten werden nach der Behandlung direkt bezahlt und Sie können je nach Behandlungseinheiten die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Wichtig! Hierzu benötige ich ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Privatpersonen (Selbstzahler) können eine medizinische Leistung in Anspruch nehmen, müssen jedoch selbst die Kosten der Behandlung tragen. Auch hier benötige ich ein blaues Rezept/ Privatrezept ihres behandelnden Arztes.

Seit 01.07.2022 werden die Kosten der Nagelkorrektur mittels Klebe-, Kunststoff-oder Drahtspange durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen.

Sie wünschen eine Beratung? Kontaktieren Sie uns!